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Drogenpolitische Forderungen
Aus medizinischer Sicht birgt der regelmäßige Konsum von Cannabis auf keinen Fall ein höheres gesundheitliches Risiko als der regelmäßige Konsum von Alkohol oder Tabakwaren (Nikotin etc.), das Risiko ist sogar deutlich geringer. Die Erwähnung von Cannabis und die Nichterwähnung von Alkohol und Tabak im BtMG verstoßen deshalb (auch nach Ansicht vieler Juristen) gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes (Artikel 3, Abs. 1), selbst wenn eine konservative Mehrheit des Karlsruher Bundesverfassungsgerichtes 1994 noch anderer Meinung war. Da eine Aufnahme von Alkohol und Tabak in das BtMG absurd erscheint, ist deshalb die totale Streichung von Cannabis und THC* aus dem BtMG zu fordern, so wie dies auch Bündnis 90 / Die Grünen in allen aktuellen Wahlprogrammen für richtig halten. Die Konsequenz der totalen Legalisierung ist ein freier Handel, belegt mit staatlichen Steuern (so wie dies bereits um 1920 der Fall war), bei einer Abgabe an Personen über 16 Jahren, vergleichbar den Regelungen für Tabak und Alkohol, gekoppelt aber mit einem Werbeverbot für legale Drogen aller Art in den öffentlich-rechtlichen Medien.
* Bei den übrigen Drogen des Betäubungsmittelgesetzes wird von den Grünen eine Entkriminalisierung angestebt, d.h. ihr Besitz zum Eigenkonsum soll nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden, da diese Strafbestimmung das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzt (Art. 2, Abs. 1). Willkürliche Strafandrohung für den Besitz dieser Drogen haben zudem niemand vom Erwerb ernstlich abhalten können, wie Umfragen eindeutig belegen; eine Motivation zum Nichtkonsum waren eher ein gesundheitliches Risiko, welches vermeintlich von der Droge ausgeht: Umfassende sachliche Aufklärung der Bevölkerung über Wirkungen, Nebenwirkungen und riskante Konsumpraktiken aller Drogen - nicht jedoch Strafandrohung - muss deshalb der Inhalt zukünftiger Drogenpolitik sein.<br>Soll der Erwerb (Ankauf) von Drogen zum Eigenkonsum straffrei ermöglicht werden, so muss dies dann konsequenterweise auch für die Drogen-Abgabe an die Endverbraucher gelten. Andernfalls manifestiert sich eine paradoxe Situation, wie wir sie heute bei Cannabisprodukten vorfinden: Der Besitz und Erwerb (zumindest geringer Mengen) zum Eigenkonsum ist auf Weisung des Bundesverfassungsgerichtes straffrei; die zum Erwerb erforderliche Abgabe der Droge wird aber nach wie vor unnachsichtig verfolgt. Eine Lösung dieses Problems wäre eine Abgabe z.B. der Partydrogen über lizensierte Stellen (Vereine der Drogenselbsthilfe, Apotheken, Coffeshop-ähnliche Einrichtungen), ähnlich dem praktizierten Coffeeshopmodell für Cannnabisprodukte in Holland. Im Unterschied zum Straßenhandel wird hierdurch auch eine kontrollierte Abgabe (an Personen über 18 Jahren) von kontrollierten (auf ihre Zusammensetzung hin geprüften) Drogen zudem erst ermöglicht - gesundheitliche Schäden hervorgerufen durch überdosierte oder verunreinigte Ecstasy-Pillen (s. Testberichte von "Eve und Rave" e.V.) ließen sich so wiederum vermeiden.<br>Alternativen zum illegalen Markt müssen insbesondere auch für HeroingebraucherInnen geschaffen werden, sofern für diese eine Substitution nicht in Frage kommt. Die einfachste Regelung hierzu wäre eine Heroinabgabe über ein fachärztliches Rezept. Der Heroinbezug aus der Apotheke schützt die Heroin-User nicht nur vor einer unbeabsichtigten Überdosierung, zugleich beseitigt der Apothekenbezug auch das Problem des kostspieligen illegalen Heroinerwerbs, welcher bisher oft in Beschaffungskriminaliät oder Zwangsprostitution endet (jeder dritte Einbruch ist ein Drogenbeschaffungsdelikt). Die Absatzmärkte der Heroinkartelle müssten aufgrund der ärztlichen Abgabe wegen Verknappung der Nachfrage empfindliche Einbußen hinnehmen, was letzlich zum Zusammenbruch dieser kriminellen Vereinigungen führen würde. Das Ziel des gültigen BtMG, die Drogenkartelle über Beschlagnahme ihrer Drogen (Verknappung des Angebotes) effektiv zu bekämpfen, ist hingegen illusorisch, da weniger als 10 Prozent der illegalen harten Drogen überhaupt beschlagnahmt werden, und eine Verknappung des Angebotes zudem automatisch die Preise - und damit auch die Profite der Dealerringe - in die Höhe treibt.
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