Aus
medizinischer Sicht birgt der regelmäßige Konsum von Cannabis
auf keinen Fall ein höheres gesundheitliches Risiko als der regelmäßige
Konsum von Alkohol oder Tabakwaren (Nikotin etc.), das Risiko ist sogar
deutlich geringer. Die Erwähnung von Cannabis und die Nichterwähnung
von Alkohol und Tabak im BtMG verstoßen deshalb (auch nach Ansicht
vieler Juristen) gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes
(Artikel 3, Abs. 1), selbst wenn eine konservative Mehrheit des Karlsruher
Bundesverfassungsgerichtes 1994 noch anderer Meinung war. Da eine Aufnahme
von Alkohol und Tabak in das BtMG absurd erscheint, ist deshalb die totale
Streichung von Cannabis und THC* aus dem BtMG zu fordern, so wie dies auch
Bündnis 90 / Die Grünen in allen aktuellen Wahlprogrammen für
richtig halten. Die Konsequenz der totalen Legalisierung ist ein freier
Handel, belegt mit staatlichen Steuern (so wie dies bereits um 1920 der
Fall war), bei einer Abgabe an Personen über 16 Jahren, vergleichbar
den Regelungen für Tabak und Alkohol, gekoppelt aber mit einem Werbeverbot
für legale Drogen aller Art in den öffentlich-rechtlichen Medien.
* Bei den übrigen Drogen des Betäubungsmittelgesetzes wird von
den Grünen eine Entkriminalisierung angestebt, d.h. ihr Besitz zum
Eigenkonsum soll nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden, da diese Strafbestimmung
das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzt
(Art. 2, Abs. 1). Willkürliche Strafandrohung für den Besitz dieser
Drogen haben zudem niemand vom Erwerb ernstlich abhalten können, wie
Umfragen eindeutig belegen; eine Motivation zum Nichtkonsum waren eher ein
gesundheitliches Risiko, welches vermeintlich von der Droge ausgeht: Umfassende
sachliche Aufklärung der Bevölkerung über Wirkungen, Nebenwirkungen
und riskante Konsumpraktiken aller Drogen - nicht jedoch Strafandrohung
- muss deshalb der Inhalt zukünftiger Drogenpolitik sein.<br>Soll
der Erwerb (Ankauf) von Drogen zum Eigenkonsum straffrei ermöglicht
werden, so muss dies dann konsequenterweise auch für die Drogen-Abgabe
an die Endverbraucher gelten. Andernfalls manifestiert sich eine paradoxe
Situation, wie wir sie heute bei Cannabisprodukten vorfinden: Der Besitz
und Erwerb (zumindest geringer Mengen) zum Eigenkonsum ist auf Weisung des
Bundesverfassungsgerichtes straffrei; die zum Erwerb erforderliche Abgabe
der Droge wird aber nach wie vor unnachsichtig verfolgt. Eine Lösung
dieses Problems wäre eine Abgabe z.B. der Partydrogen über lizensierte
Stellen (Vereine der Drogenselbsthilfe, Apotheken, Coffeshop-ähnliche
Einrichtungen), ähnlich dem praktizierten Coffeeshopmodell für
Cannnabisprodukte in Holland. Im Unterschied zum Straßenhandel wird
hierdurch auch eine kontrollierte Abgabe (an Personen über 18 Jahren)
von kontrollierten (auf ihre Zusammensetzung hin geprüften) Drogen
zudem erst ermöglicht - gesundheitliche Schäden hervorgerufen
durch überdosierte oder verunreinigte Ecstasy-Pillen (s. Testberichte
von "Eve und Rave" e.V.) ließen sich so wiederum vermeiden.<br>Alternativen
zum illegalen Markt müssen insbesondere auch für HeroingebraucherInnen
geschaffen werden, sofern für diese eine Substitution nicht in Frage
kommt. Die einfachste Regelung hierzu wäre eine Heroinabgabe über
ein fachärztliches Rezept. Der Heroinbezug aus der Apotheke schützt
die Heroin-User nicht nur vor einer unbeabsichtigten Überdosierung,
zugleich beseitigt der Apothekenbezug auch das Problem des kostspieligen
illegalen Heroinerwerbs, welcher bisher oft in Beschaffungskriminaliät
oder Zwangsprostitution endet (jeder dritte Einbruch ist ein Drogenbeschaffungsdelikt).
Die Absatzmärkte der Heroinkartelle müssten aufgrund der ärztlichen
Abgabe wegen Verknappung der Nachfrage empfindliche Einbußen hinnehmen,
was letzlich zum Zusammenbruch dieser kriminellen Vereinigungen führen
würde. Das Ziel des gültigen BtMG, die Drogenkartelle über
Beschlagnahme ihrer Drogen (Verknappung des Angebotes) effektiv zu bekämpfen,
ist hingegen illusorisch, da weniger als 10 Prozent der illegalen harten
Drogen überhaupt beschlagnahmt werden, und eine Verknappung des Angebotes
zudem automatisch die Preise - und damit auch die Profite der Dealerringe
- in die Höhe treibt. |